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Fahrradreflektoren

Kleine Begleiter für starke Signale

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Heck-Rückstrahler - 316WZ

Heck-Rückstrahler für Gepäckträgermontage.

Seiten-Rückstrahler - 306/22KEB-1

Seiten-Rückstrahler für Gabelmontage.

Seiten-Rückstrahler - 306/2KGPB2

Seiten-Rückstrahler mit selbstklebender Folie auf Rückseite.

Seiten-Rückstrahler - 563/2-1

Seiten-Rückstrahler mit selbstklebender Folie auf Rückseite.

Speichen-Rückstrahler - 309

Speichen-Rückstrahler für alle Radgrößen.

Speichen-Rückstrahler - 309M

Speichen-Rückstrahler für alle Radgrößen.

Speichen-Rückstrahler - 309V

Speichen-Rückstrahler für alle Radgrößen.

Rückstrahler fürs Fahrrad: So machst du dein Bike fit für die Straße

Moderne Fahrradreflektoren sind unauffällig, aber unverzichtbar. Ganz ohne Energiequelle sorgen Fahrrad-Rückstrahler so dafür, dass du bei Nacht und Nebel aus verschiedenen Winkeln, z. B. von entgegenkommenden Fahrzeugen gesehen wirst, indem sie das einfallende Licht reflektieren.

Als busch+müller vor etwa 100 Jahren gegründet wurde, waren Fahrrad-Reflektoren, die sogenannten Katzenaugen, die ersten Produkte für Fahrräder. Bei uns findest du eine große Auswahl an hochwertigen und geprüften Rückstrahlern für jedes Fahrrad und für jede Situation. Man könnte also sagen, wir sind Rückstrahler-Experten – und als solche verraten wir dir im folgenden Text alles, was es über die strahlenden Begleiter zu wissen gibt. Hier erfährst du: 

  • Welche Arten von Reflektoren es gibt
  • Welche Vorschriften es laut StVZO für Fahrrad-Reflektoren gibt
  • Worauf du beim Kauf achten solltest 

Die verschiedenen Arten von Fahrrad-Reflektoren

Mehr Sicherheit bei Schmuddelwetter: Reflektoren zeigen ihren Wert vor allem bei Regen und Nebel. Wenn deine direkte Beleuchtung kaum durchkommt, werfen Rückstrahler dennoch das Licht anderer Verkehrsteilnehmer zurück und machen sie so auf dich aufmerksam, ohne zu blenden. Für die größtmögliche Wirkung werden Reflektoren an unterschiedlichen Stellen an deinem Fahrrad angebracht. Darum gibt es verschiedene Arten von Fahrrad-Rückstrahlern.

Front- und Heckreflektoren

  • Frontreflektoren sind weiß und oft im Frontscheinwerfer integriert. Sie sorgen dafür, dass der Gegenverkehr dich gut sieht.
  • Heckreflektoren sind rot, ergänzen dein Rücklicht und machen dich für nachfolgende Verkehrsteilnehmer sichtbar.
  • Durch die unterschiedlichen Farben der Reflektoren wird sofort ersichtlich, wo sie am Fahrrad angebracht werden sollen.

Pedalreflektoren

Pedalreflektoren sind gelb und sitzen vorne und hinten an den Pedalen. Sobald du strampelst, sorgen sie für eine Bewegungssichtbarkeit.

Speichenreflektoren

Die gelben Speichenreflektoren werden an die Speichen deines Bikes geklemmt – je zwei pro Rad – und sorgen für eine gute Sichtbarkeit von der Seite. 

Reflexstreifen und -bänder 

Reflexstreifen am Körper, z. B. Reflexbänder an den Knöcheln, sind eine gute Ergänzung für deine Rundum-Reflektor-Ausstattung.

Rückstrahler fürs Fahrrad: So bist du vorschriftsmäßig unterwegs

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss ein Fahrrad mindestens über die folgenden Reflektoren verfügen:

  • Ein weißer Reflektor an der Front
  • Ein roter Großflächen-Rückstrahler (Z-Reflektor) am Heck
  • Je zwei gelbe Rückstrahler (vorne und hinten) an den Pedalen
  • Je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad. Alternativ gehen auch Reflexstreifen in den Reifen oder reflektierende Speichenhülsen in allen Speichen. 

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich mit zusätzlichen Reflexstreifen an der Kleidung und genehmigten Zusatzreflektoren am Gepäckträger oder Lenker abzusichern. 

Ganz wichtig: In Deutschland dürfen nur offiziell zugelassene Rückstrahler verwendet werden. Die erkennst du an dem durch das Kraftfahrt-Bundesamt vergebene Prüfzeichen, das aus einem K, einer Wellenlinie und einer Nummer besteht. 

Kein Rückstrahler dran? Schnell nachrüsten!

Manche Fahrräder, vor allem Mountainbikes oder Rennräder, werden “lichtfrei” ausgeliefert, wenn du sie neu kaufst – also ohne Beleuchtung und Reflektoren. Vor der ersten Tour heißt es also: Nachrüsten! Denn sonst droht im Ernstfall ein Bußgeld oder – viel schlimmer – Unsichtbarkeit im Verkehr.

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